GARANTIEBEDINGUNG

  1. Der HERSTELLER stellt sicher, dass das gelieferte Produkt frei von Mängeln ist.
  2. Das vom HERSTELLER gelieferte Produkt muss von einem qualifizierten Monteur montiert werden.
  3. Die Garantie wird für das vollständige Montagesystem oder die Systemkomponenten gewährt.
  4. Eine Voraussetzung für die Anerkennung der Garantie ist die Vorlage des Kaufbelegs sowie die schriftliche Meldung an den Hersteller spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite www.visolargmbh.de. 
  5. Reklamation wegen fehlender Komponenten in der Lieferung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Lieferung gemeldet werden.
  6. Die Systemmontage muss gemäß den Herstellerangaben in der 'Montageanleitung' durchgeführt werden.
  7. Die Unterkonstruktion muss am Zielort spätestens 3 Monate nach dem Lieferdatum montiert werden.
  8. Die Garantiezeit wird ab dem Tag der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Herstellergarantie berechnet
  9. Die Garantiedauer beträgt entsprechend:
    a. 10 Jahre – für Konstruktionselemente (Profile, Winkel) und Dachelemente;
    b. 2 Jahre – für Verbindungselemente (Schrauben, Muttern);
    c. 4 Jahre – für die Qualität lackierter und eloxierter Oberflächen;
    d. 5 Jahre – für die verzinkte Beschichtung;
    e. 10 Jahre – für die Magnelis®-Beschichtung;
    f. 2 Jahre – für Unterlegscheiben und EPDM-Dichtungssysteme
  10. Die Garantie umfasst: Dauerhaftigkeit der Metallteile gegen Korrosion; Mängel, die auf eine dem verkauften Produkt innewohnende Ursache zurückzuführen sind; Festigkeit der Konstruktion gegenüber den im DTR angegebenen Belastungen
  11. Die Garantie umfasst nicht:
    a. Schäden, die während des Transports oder durch fehlerhafte Lagerung entstanden sind;
    b. Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind,
    c. Schäden, die durch zufällige Ereignisse und höhere Gewalt (wie Brände, Überschwemmungen, Vandalismus usw.) entstanden sind;
    d. Mechanische Schäden und Mängel, die durch ihre Entstehung verursacht wurden.
    e. Schäden, die durch Kräfte verursacht werden, die in den vom KÄUFER zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen nicht enthalten und nicht vorgesehen sind
  12. Während der Garantiezeit ist der KÄUFER verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen.
  13. Die Prüfungen müssen in der Prüfkarte dokumentiert werden.
  14. Das Nichtdurchführen von Prüfungen führt zum Verlust der Garantie.
  15. Auch folgende Gründe führen zum Verlust der Garantie:
    a. Nichteinhaltung der in der „MONTAGEANLEITUNG“ enthaltenen Vorgaben,
    b. Die Nutzung des Produkts entgegen seiner vorgesehenen Verwendung,
    c. Modernisierungen und Änderungen an der Konstruktion, die vom KÄUFER ohne Wissen und Zustimmung des HERSTELLERS durchgeführt werden,
    d. Fehlender Eintrag im Abschnitt „Montagebestätigung”.
  16. Im Rahmen der gewährten Garantie verpflichtet sich der HERSTELLER, einen physischen Mangel des Produkts innerhalb von 30 Werktagen nach der Lieferung des Produkts durch den KÄUFER zu beheben oder ein fehlerfreies Produkt zu liefern. Sollte diese Maßnahme mehr Zeit in Anspruch nehmen, hat der HERSTELLER das Recht, die Frist auf maximal 60 Werktage zu verlängern. Der HERSTELLER wird den KÄUFER detailliert und fortlaufend über den Stand der Reparatur und die ergriffenen Maßnahmen informieren.
  17. Mängel, die während der Garantiezeit auftreten, werden auf Kosten des HERSTELLERS behoben
  18. Die Verwendung anderer Systemkomponenten, z.B. Schrauben oder Muttern, als die vom HERSTELLER angegebenen, führt zum Verlust der Garantie.
  19. Die Garantie deckt nicht die Teile der Systeme ab, die hohen Reibungskräften und direkter Einwirkung von Chemikalien und Staub ausgesetzt sind, wie z.B. in Wüstengebieten oder staubigen Industriegebieten, sowie bei erhöhter Salzkonzentration in der Luft (innerhalb von 2 km von der Meeresküste).
  20. Es ist verboten, die Konstruktion zu betreten oder sie zusätzlich mit Objekten zu belasten, die nicht Teil der Konstruktion sind.

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Garantie zu erlöschen, wenn der Käufer Zahlungsverzüge bei Rechnungen hat, die 90 Tage überschreiten.

Transport

Der Transport der Produkte sollte in trockenen, geschützten Transportmitteln erfolgen, sodass die Ladung vor Verrutschen, mechanischen Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt ist. Die Ladungseinheiten müssen mittig im Transporter eng nebeneinander platziert und gegen gegenseitiges Verschieben gesichert werden. Die Befestigung der Ladung mit Transportsicherungsriemen sollte so erfolgen, dass keine Beschädigung der Teile entsteht. Transport, Lagerung und Montage der Produkte müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Korrosivitätskategorie der bestellten Produkte gemäß der Norm PN EN ISO 12944:2001 entspricht.

Lagerung

Die Elemente sollten in trockenen, sauberen, gut belüfteten Räumen aufbewahrt werden, die frei von aktiv chemisch wirkenden Dämpfen und Gasen sind. Es darf nicht zu Nässe oder Feuchtigkeit an den Produkten kommen. Im Falle von Feuchtigkeit sollten die nassen Verpackungen umgehend geöffnet, die Einzelteile ausgebreitet und getrocknet werden, bevor sie wieder in einem Raum gelagert werden, der vor Witterungseinflüssen geschützt ist. Produkte müssen auf Paletten, Behältern oder speziell dafür vorgesehenen Unterlagen gelagert werden (sie sollten nicht direkt auf Beton oder Erde liegen). Eine unsachgemäße Lagerung (feuchte Bedingungen) kann zur Kondensation von Feuchtigkeit zwischen der Oberfläche von lackierten, rostfreien/korrosionsbeständigen und Aluminiumblechen führen. Produkte aus rostfreiem/korrosionsbeständigem Stahl, Aluminium oder lackierte Produkte können mit Folie geschützt sein, die nach Erhalt der Lieferung umgehend entfernt werden sollte. Das Verweilen der Schutzfolie auf rostfreien/korrosionsbeständigen oder lackierten Produkten während der Lagerung bei hohen Umgebungstemperaturen und starker Sonneneinstrahlung kann zu chemischen Reaktionen führen, die eine Verbindung der Folie mit den verpackten Elementen bewirken. Infolgedessen kann die Folie nicht entfernt werden, ohne die Oberfläche der Produkte zu beschädigen. Während der Lagerung und Montage der Produkte muss Schutz vor Kontakt mit Kalk, Zement und anderen alkalischen Baumaterialien gewährleistet sein.

Wartung

Nach Abschluss der Montage der Konstruktion wird empfohlen, die Position der Schrauben und Muttern dauerhaft zu kennzeichnen. Die Verbindungselemente der Konstruktion sollten regelmäßig überprüft werden, und alle festgestellten Unstimmigkeiten müssen umgehend behoben werden.

Die Überprüfungen sollten wie folgt durchgeführt werden:

  • Nach 6 Monaten ab Installationsdatum,
  • Nach 12 Monaten ab Installationsdatum,
  • Danach alle 12 Monate.

Reinigung

Um die Konstruktion über viele Jahre hinweg in einwandfreiem Zustand zu erhalten, sollte ihre Oberfläche regelmäßig gereinigt werden. Es wird empfohlen, hierfür eine Lösung aus Wasser und neutralen Reinigungsmitteln zu verwenden und die Elemente mit weichen Schwämmen oder Tüchern zu reinigen. Alternativ können Verunreinigungen von der Oberfläche der Konstruktion auch durch Hochdruckreinigung entfernt werden.